Arbeits- und Betriebssicherheit: Die Domäne des Ingenieurbüro Peschel

Als Unternehmer stecken Sie in einem echten Dilemma: Einerseits müssen Sie effizient wirtschaften, um im Wettbewerb zu bestehen. Aber gleichzeitig wollen Sie natürlich der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten Rechnung tragen, was mit Kosten verbunden ist. Zudem erfordert das Arbeitsschutzrecht die Beachtung einer ganzen Fülle von Verordnungen, Vorschriften und Empfehlungen.

Eine echte Herausforderung, die sich meistern lässt: Zusammen mit uns als den Spezialisten für den Bereich Arbeitssicherheit. Wir lösen bestehende Probleme, wir beraten Sie kompetent und führen alle erforderlichen Maßnahmen professionell für Sie durch.

Was können wir für Sie tun:

Unsere Sicherheitsingenieure übernehmen alle Aufgaben im Arbeitsschutz und Sicherheitsmanagement und unterstützen Sie bei Ihren Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Auch im Bereich

  • Gestellung der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ nach DGUV-V2 (Alt: BGV  A 2)
    weitere Details siehe: Arbeitssicherheit
  • Gestellung des Gefahrgutbeauftragten nach GbV:
    weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Gefahrgutbeauftragter
  • Erstellung des Explosionsschutzdokumentes nach BetrSichV, GefStoffV- § 6
    weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Explosionsschutzdokument,
  • Gestellung des Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 (Alt: BGI 847):
    weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Brandschutzbeauftragter
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern gem. DGUV- V1 (Alt: BGV A 1)- im § 22 sowie der ASR-2.2:
    weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Brandschutzhelfer
  • Ausbildung von  Gabelstaplerfahrern als „Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“:  weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Gabelstaplerschulungen
  • Ausbildung von Kranführern:  weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Kranführerschulungen
  • Ausbildung und Prüfung von „Sicherheitsbeauftragten“ nach den Regeln des SGB VII und der DGUV-V1  –> Sicherheitsbeauftragter
  • Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen gemäß DGUV-V3 (Alt: BGV A 3) sowie VDE 0701/0702
  • Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV-I 208-016 (Alt: BGI 694 bzw. BGV D 36)
  • Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren nach ASR 1.7 (Alt: BGR 232) und DIN 13241-Teil 1
  • Prüfung von Regalen und Lagereinrichtungen nach DGUV-R 108-007 (Alt: BGR 234) und DIN EN 15065
    weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Regalprüfung
  • Durchführung der jährlichen Sicherheitsprüfungen an Kranen und Hebezeugen nach DGUV- V 52
    (Alt: BGV D 6) sowie Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV- V 54 (Alt: BGV D 8) und Hebebühnen
    nach DGUV- R 100-500 -VBG 14.

können wir aufgrund der vorliegenden Sachkunde- und Befähigungsnachweise für Sie tätig werden.

Wir arbeiten zudem in Kooperation mit acht Betriebsärzten, die im Rheinland,
dem Ruhrgebiet und dem Bergischen Raum gemeinsam mit uns tätig sind.

Profitieren Sie von unseren Stärken. Wir bieten alles aus einer Hand und unter einem Dach – und dies zu
kostengünstigen Konditionen. Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot per Mail – oder rufen Sie uns einfach an.