Wenn Sie ein AMS nachweisen müssen z.B. auf Wunsch eines Kunden aus

  • der Energiewirtschaft / Energieversorger,
  • der stahlerzeugenden Großindustrie,
  • dem Anlagenbau,
  • der Automobilindustrie,
  • der chemischen Großindustrie,
  • der gesamten Petro-Chemie oder
  • Ihrer internationalen Muttergesellschaft, hier überwiegend von anglo-amerikanischen und japanischen Firmen gefordert,

sollten Sie sich frühzeitig erkundigen, ob ein bestimmtes Zertifikat verlangt wird oder ggf. Alternativen akzeptiert werden (nach nach SCC*/**/P – VAZ-2021 bzw. SCP – VAZ-2021 oder nach DIN ISO 45001:2018 oder einem AMS der Berufsgenossenschaften).

Dies gilt im Besonderen für Firmen, die Service- und Montagetätigkeiten durchführen. Sie müssen oft ein Zertifikat über ein AMS nachweisen, um erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen oder einen Auftrag zu erhalten. Hierbei ist aber zu beachten, dass von einem nach SCC-VAZ-2021 zertifizierten Kunden kein alternatives Managementsystem nach DIN ISO 45001:2018 oder einem AMS der Berufsgenossenschaften akzeptiert wird, da das SCC/SCP-VAZ-2021 –Regelwerk nur die alleinige Gegenanerkennung von SCC/SCP-VAZ-2021 -Zertifizierungen von akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften erlaubt. Beachten sie bei ihrer Analyse weiterhin, dass die von den Berufsgenossenschaften ausgesprochenen Zertifizierungen / Beglaubigungen nicht akkreditiert erteilt werden und nur in der BRD akzeptiert werden und nur in der BRD akzeptiert werden!

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und aufgrund des Aspektes, dass wir als Ingenieurbüro schon seit dem Jahre 2010 ebenfalls nach einem AMS der VBG begutachtet sind, bieten wir die Beratung für die AMS-Begutachtung für folgende Berufsgenossenschaften an:

  • BG Holz und Metall (BG HM)
  • BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • BG Handel und Warenlogistik (BGHW)
  • BG Verkehr (BGV)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Einen Kurzüberblick finden sie in der Anlage „Zum Kurzüberblick AMS“.   

 

 

  • Wir erstellen im Vorfeld die Unterlagen für die Beratungs-Förderung von bis zu 50 % der gesamten Beratungskosten.
  • Die Beratung zur Einführung eines AMS sowie die Erstellung der Dokumentation werden durch uns vorgenommen.
  • Wir betreuen Sie ferner bei dem Termin mit Ihrem BG-Betreuer, bei dem das von uns für Sie erstellte System vorgestellt wird und ein erster Abgleich mit den Vorstellungen des BG-Betreuers erfolgt.
  • Anschließend lassen Sie sich seitens Ihrer Berufsgenossenschaft kostenlos begutachten (wir betreuen Sie natürlich ebenfalls bei dieser Begutachtung durch den BG-Gutachter) und ersparen sich die kostenpflichtige Zertifizierung!

Die Begutachtung wird immer von einem anderen BG-Mitarbeiter durchgeführt, da der Regelbetreuer darf nicht gleichzeitig auch der Begutachter sein darf. Dies alles können wir aufgrund unseres kleinen Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Vergleich zu den Beratungsgesellschaften der großen, deutschen Zertifizierer besonders preisgünstig anbieten, zumal unsere Leistung einen Großteil der umfangreichen schriftlichen Dokumentation in Form des AMS- Handbuches und den begleitenden AMS-Anweisungen einschließt.Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können. Wir sind sicher, dass auch Ihre Firma – wie schon unsere anderen Kunden – mit uns die erfolgreiche Begutachtung erlangen wird.

 

 


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