Die Normenreihe EN 15085:
Die Normenreihe EN 15085 besteht aus nunmehr 6 Teilen:

  • Teil 1: Allgemeines
  • Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung von Schweißbetrieben
  • Teil 3: Konstruktionsvorgaben
  • Teil 4: Fertigungsanforderungen
  • Teil 5: Prüfung und Dokumentation
  • Teil 6: Anforderungen für die schweißtechnische Instandsetzung

 

Je nach der Sicherheitsbedeutung der Komponenten oder Bauteile, in die das geschweißte Teil integriert ist, ergeben sich nach

  • der Schweißnahtgüteklasse (CP A bis CP D)
  • die jetzt drei nachstehenden Klassifikationsstufen (CL 1, CL 2, CL 3).


Die Normen DIN EN 15085- 2020-12- Teil 2 beschreibt hierbei

  • die Fertigungsanforderungen für das Schweißen,
  • legt Klassifikationsstufen,
  • unterteilt den „Tätigkeitsbereich“ in:
    – D = Konstruktion
    – P = Produktion
    – M = Instandsetzung
    – S = Einkauf und Lieferung
  • Sonstige Konstruktions- und Klassifizierungsrichtlinien,
  • die Prüfungsanforderungen sowie
  • Qualitätsanforderungen an den Hersteller / Schweißbetrieb bzw. beschreibt das Verfahren für die Anerkennung von Schweißbetrieben.

Auch die notwendigen Dokumentationen zur Herausgabe der Produktkonformitätserklärung sind in der Norm geregelt in Form der „Herstellererklärung zum Nachweis als Schweißbetrieb“ (siehe Abschnitt 6 der Norm).

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Schweißen von Stählen, Aluminiumlegierungen und Gusslegierungen sowohl bei der Herstellung als auch bei der Instandsetzung von Schienenfahrzeugen bzw. Schienenfahrzeugteilen.

 

Beschreibung der Klassifikationsstufen (CL):

  • CL 1: Gilt für Schweißbetriebe, die Schienenfahrzeuge oder deren Bauteile mit Schweißverbindungen der Schweißnahtgüteklasse CP A bis CP D herstellen, also mit hoher Sicherheitsrelevanz. Die geringeren Klassisfikationsstufen CL 2 und CL 3 sind hiervon eingeschlossen.
  • CL 2: Gilt für Schweißbetriebe, die Bauteile von Schienenfahrzeugen mit Schweißverbindungen der Schweißnahtgüteklasse CP C2 bis CP D herstellen, also mit mittlerer Sicherheitsrelevanz. Eingeschlossen sind Schweißverbindungen der Schweißnahtgüteklasse CP C1, wenn diese Schweißverbindungen nach Schweißnahtprüfklasse CT 1 nach EN 15085-5:2007, Tabelle 1 geprüft werden. 
  • CL 3: Gilt für Schweißbetriebe, die Bauteile von Schienenfahrzeugen mit Schweißverbindungen der Schweißnahtgüteklasse CP D herstellen, also mit geringen Anforderungen an die Schweißgüte und mit niedriger Sicherheitsrelevanz. Aber auch hier müssen alle Schweißer eine gültige Prüfung besitzen. Eine ausgebildete Schweißaufsicht (mit Basiskenntnissen, in der Regel also der „Schweißfachmann“) ist nun auch in den Tätigkeitsbereichen P, D und M erforderlich. Eine Vertretung für die Schweißaufsicht ist (analog den Anforderungen nach DIN EN ISO 3834- Teil 4 bei den elementaren schweißtechnischen Qualitätsanforderungen weiterhin nicht erforderlich.

Anmerkung: Die bis 2019 noch gängige Stufe CL 4 wurde ersetzt durch die Kombination des „Tätigkeitsbereiches D und S“ mit der jeweiligen Klassifikationsstufe CL1, CL2 oder CL3.

 


Hinsichtlich der Einstufung Ihres Schweißbetriebs in eine der drei Klassifikationsstufen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen im Bereich des Schweißen von Schienenfahrzeugen und Schienenfahrzeugteilen, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot für die Betreuung sowie Erstellung der erforderlichen schweißtechnischen Dokumentation machen können.

Weiterhin ist unsere Geschäftsführung weltweit als Schweißspezialist anerkannt:

Bilder: nanostock/fotolia, Erwin Wodicka – wodicka@aon.at