Die neue ATEX: ATEX steht seit gut 20 Jahren für europäische Richtlinien zum Explosionsschutz. Diese richten sich an Hersteller und Benutzer von Geräten oder Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Union veröffentlicht. Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU wurde formell am 26. Februar 2014 vom EU-Parlament beschlossen und Ende März veröffentlicht. Stichtag zur Umsetzung ist der 20. April 2016. Die gute Nachricht vorab: Alle wesentlichen und bekannten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für explosionsgeschützte Geräte bleiben weitgehend unangetastet. In den Änderungen geht es vorwiegend um Anpassungen an das neue europäische Rahmenrecht und neue Begrifflichkeiten. Das hat zur Folge, dass z. B. die derzeitige EG-Konformitätserklärung künftig EU-Konformitätserklärung heißen wird. Analog wird die EG-Baumusterprüfung zur EU-Baumusterprüfung. Die technischen Inhalte der ATEX-EX-Schutzrichtlinie werden sich nicht ändern, dennoch sollten Hersteller und Importeure und Anwender um einige Änderungen wissen, sich mit diesen Änderungen vertraut machen und sie in der täglichen Arbeit auch zu berücksichtigen. Die wichtigsten Fakten zur 2014/34/EU im Überblick:

  1. Es kommen keine neuen Anforderungen an den Explosionsschutz, sondern es ergeben sich nur geringfügig geänderte Anforderungen. Ebenfalls aus Herstellersicht zu begrüßen ist, dass sich beim Verfahren zur Konformitätsbewertung nichts ändert. Daher bleibt das Konformitätsverfahren für explosionsgeschützte Produkte weitestgehend wie gehabt.
  2. Harmonisierte Normen gelten wie unter der ATEX 94/9/EU weiter.
  3. Alle bereits unter ATEX 94/9/EG ausgestellten Zertifikate behalten ihre Gültigkeit.
  4. Neue Zertifikate gemäß ATEX 2014/34/EU dürfen erst ab dem Stichtag 20.04.2016 ausgestellt und Produkte mit einer EU-Konformitätserklärung dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

Einige interessante Daten, die Sie über ATEX wissen sollten:

  • Die Buchstaben ATEX stehen für die Abkürzung des französischen „Atmosphère EXplosibles“, zu Deutsch „Explosionsfähige Atmosphären“.
  • Es gibt zwei europäische ATEX-Richtlinien:
  • zum einen die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (Alt: 94/9/EG),
  • zum anderen die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG.
  • Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG richtet sich primär an Arbeitgeber und Anlagenbetreiber. Sie gibt Mindestvorschriften zu den Sicherheitsanforderungen vor, mit denen Explosionsunfällen vorgebeugt werden soll. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in die nationale Gesetzgebung überführt. Ab 01.06.2015 erfolgt dies auch durch die geänderte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)!

 

Artikel 8 der Richtlinie 94/9/EG bzw. jetzt Artikel 13 der Richtlinie 2014/34/EU beschreibt die Verfahren, mit deren Hilfe der Hersteller oder sein innerhalb der EU ansässiger Bevollmächtigter gewährleistet und erklärt, dass das Produkt die Richtlinie erfüllt. Das nachfolgende Flussdiagramm gibt die Kriterien für die Auswahl der Module bzw. Konformitäts-Bewertungsverfahren zusammenstellend wieder:    

Wir arbeiten für Sie aus:  Erstellung der technischen Dokumentation unter Berücksichtigung z.B. von:

  • Anhang I der 2014/34/EU: Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
  • DIN EN ISO12100 : Sicherheit von Maschinen, Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominimierung
  • DIN EN ISO 13732-1: Temperaturen berührbarer heißer Oberflächen
  • DIN EN ISO 13850 : Sicherheit von Maschinen: Not-Halt
  • DIN EN ISO 13857 : Sicherheitsabstände obere und untere Gliedmaßen
  • DIN EN ISO 14118 : Sicherheit von Maschinen: Vermeidung v. unerwartetem Anlauf
  • DIN EN 1127-1 : Explosionsfähige Atmosphären –Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik
  • DIN EN 13463-1 : Nichtelektr. Geräte für den Einsatz in explosionsgefähr. Bereichen T.1: Grundlagen und Methodik oder ab spätestens Okt. 2019: DIN EN ISO 80079-36: „h“ für Grundlagen und Methodik
  • DIN EN 13463-5 : Nichtelektr. Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Konstruktive Sicherheit „c“ oder ab spätestens Okt. 2019: DIN EN ISO 80079-37: „h“ für Konstruktive Sicherheit
  • IEC / EN 60079- 1 : Elektr. Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Druckfeste Kapselung „d“
  • EN 60204-T. 1 : Elektr. Ausrüstung von Industriemaschinen
  • weiteren außerdem geltenden Richtlinien, z. B. für Maschinen, Niederspannung, Lärm, Einstufung gefährlicher Stoffe, Explosionsschutz usw.
 Überarbeiten der Betriebs-/Bedienungsanleitung der Maschine  Überarbeiten der Funktions- und Wartungsbeschreibungen der Maschine als Bestandteil der Bedienungsanleitung der Maschine Erstellung der EU-Konformitätserklärung oder EU-Hersteller-/Einbauerklärung unter Berücksichtigung aller geltenden europäischen Richtlinien sowie der mitgeltenden harmonisierten und nationalen Normen. Wir entlasten Sie hiermit von der langwierigen und zeitaufwendigen redaktionellen Ausarbeitung und der schriftlichen Erstellung und machen Ihnen gern ein entsprechend abgestimmtes Angebot für die Betreuung sowie Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation.  

Umsetzungsmatrix und Zertifizierungsmöglichkeiten im ATEX-EX-Schutz-Bereich: In unserem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Gegenüberstellungen der einzelnen Anforderungen für Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen detailliert angegeben und zusammengefasst. Zur Umsetzungsmatrix und Zertifizierungen bei ATEX