„Inhouse-Kurse“
Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV-Vorschrift 1 und dem SGB VII
Wir bieten Unternehmen eine sehr bequeme und einfache Möglichkeit an, Ihre Mitarbeiter zum offiziell
anerkannten Sicherheitsbeauftragten ausbilden zu lassen.
Unser „Schulungsservice“ kommt zu Ihnen in Ihre Firma, auch Samstags.
Wir sind Dienstleister für den gesamten Bereich des Arbeitsschutzes. Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten. Durch unseren „Vor-Ort-Service“ können wir den Unternehmen individuelle Lösungen anbieten, die Ihren Anforderungen gerecht werden. Unser Service ist auch für Privat- und Einzelpersonen geeignet. Wir bilden gleichzeitig maximal 5 Personen in einem Lehrgang aus.
Gesetzliche Vorgaben für Sicherheitsbeauftragte
In Ergänzung zum staatlichen Recht in Form des SGB VII gilt seit Oktober 2014 die DGUV Vorschrift 1. Sie regelt die Grundlagen der Prävention – darunter die Frage, wie sich die Zahl der Sicherheitsbeauftragten berechnet. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Hierbei gibt es fünf Kriterien für die Anzahl der Sicherheits-beauftragten, die bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zu erfüllen sind. Damit wird stärker als bisher auf die betrieblichen Gegebenheiten eingegangen:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Anzahl der Beschäftigten
- Räumliche Nähe
- Zeitliche Nähe
- Fachliche Nähe.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, insbesondere mit Blick auf Vorhandensein und Einsatz von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung, vorzubeugen. Darüber hinaus wirken Sicherheitsbeauftragte bei Unterweisungen und zur Motivation von Mitarbeitern zu sicherem und gesundheitsförderndem Verhalten mit Sicherheitsbeauftragte sind also viel mehr als „nur“ eine formale Anforderung – sie sind eine unverzichtbare Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie haben den direkten Kontakt zu den Beschäftigten.
Den Forderungen nach einer fundierten und auf die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten ausgerichtete Ausbildung kann man auch im eigenen Betrieb durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen lassen. Diese Variante hat den wesentlichen Vorteil, dass engagierte Ausbilder besonders genau im Hinblick auf die individuellen Gefahren und Gegebenheiten im eigenen Betrieb hin schulen können. Damit stellen sie sicher, dass Sicherheitsbeauftragte im Ernstfall richtig handeln.
Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung
- Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen
- Aufgaben und Leistungen von Berufsgenossenschaften sowie dem Amt für Arbeitsschutz / Bezirksregierung / Gewerbeaufsicht
- Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb; Aufgaben & Rechte
- Teilnahme an den ASA- Sitzungen
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft f. Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt
- Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Maschinen, Lärm, Gefahrstoffe usw.
- Meldung und Beseitigung von Gefahrenstellen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Unfallarten und Meldung von Unfällen
- Beteiligung und Motivation von Kollegen
- Unterweisungen
- Erste Hilfe und Brandschutz, Evakuierungen und Räumung von Gebäuden
- Praktische Übungen
Dauer
1 Tag Grundausbildung und/oder
1 Tag Aufbauseminar
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter aus dem Unternehmen und Bereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen wollen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung, bei bestandener Prüfung auch Zertifikat.
Unser Angebot
Beratungspauschale à € 620,– /Betreuungstag incl. Dokumentationserstellung und Fahrtzeit
zzgl. einer Fahrtkostenpauschale von € 0,70/km pro Besuch und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Ausbildung ihrer Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.