Das Produktsicherheitsgesetz (GPSG) schreibt vor, wie Lagerreale aufgebaut und ausgerüstet sein müssen, damit die Mitarbeiter nicht gefährdet werden:

  • DGUV-R108-007: Lagereinrichtungen und Lagergeräte und
  • DIN EN 15635: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Leitlinien zum sicheren Arbeiten.

Für kraftbetriebene Regalsysteme gilt zusätzlich die sog. Maschinenverordnung. Sie ist als Neunte Verordnung Teil des Produktsicherheitsgesetzes (9. ProdSV) und erfüllt die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42 EG. Auf europäischer Ebene wurde auch bestimmt, dass kommerzielle Regalsysteme auf ihre Sicherheit und Funktionalität überprüft werden. Damit ist die regelmäßige Regalprüfung nach DIN EN 15635 Pflicht, und der deutsche Gesetzgeber hat in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfügt, dass mindestens alle zwölf Monate eine Regalinspektion stattfinden soll. Dabei beschreiben die DGUV-R108-007 und DIN EN 15635 was bei der Regalprüfung zu beachten ist. Wird dabei ein Mangel festgestellt, ist der Arbeitgeber laut BetrSichV verpflichtet, eine fachgerechte Regalreparatur durchführen zu lassen. Unsere geprüften Regalinspekteure mit Zertifikat als „Befähigte Person nach BetrSichV“ sind in der Lage Ihre Lagereinrichtungen ordnungsgemäß zu prüfen, wobei:

  • die Prüfung bei laufendem Betrieb erfolgt (keine Ausfallzeiten für Sie) und
  • Sie als Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung ein Prüfprotokoll erhalten.
  • Regalinspekteur des Ing.- Büro Peschel GmbH (siehe nachfolgende Kopie des Ernennungszertifikates)
  • Vorhandensein eines geeigneten Hubgeräts (z.B. Stapler mit Fahrer und Förderkorb), damit der Inspekteur z. B. einem vermuteten Schaden im höheren Bereich einer Regalanlage in Augenschein nehmen kann
  • Alle verfügbaren Informationen zur Regalanlage (z.B. Aufbauanleitung, Lieferscheine, Skizzen, Pläne, Gefährdungsbeurteilung, Abnahmeprotokoll …) sollen in Kopieform zur Verfügung stehen.
  • Bei der Inspektion muss der Sicherheitsbeauftragte oder eine andere für das Lager verantwortliche Person des Kunden anwesend sein!


Bei ihren Einfahrregalen, Durchfahrregalen, Durchlaufregalen, Fachbodenregalen, Kragarmregalen, Mehrgeschoßanlagen und Palettenregalen:

A: Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV-R108-007:

 

  • Einhaltung der Regal-Montageanleitung.
  • Belastungs- und Informationshinweise vorhanden und aktuell
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
  • Keine Lagerplätze dürfen zu schwer beladen sein

 

 

 

 B: Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635:


  • lotrechter Stand der Regalstützen
  • Zustand und Grad der Wirksamkeit sämtlicher Bauteile, insbesondere der Fußplatten und der Aushängesicherungen
  • Schäden durch Stoßeinwirkung an irgendeinem Teil der Konstruktion, speziell Beschädigung von Stützen und Trägern
  • sichtbare Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial
  • allgemeiner optischer Zustand des Gebäudebodens
  • Lage der Lasten auf den Paletten und Ladungsträgern
  • Positionierung der Ladungsträger auf dem Regal und auf dem Boden.

 


C: Dokumentation & Bericht

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung auf mögliche Ursachen der Schäden und
  • Empfehlungen / Vorschläge zur Schadens-beseitigung gegebenenfalls mit Skizze und/oder Bildern

 

 

 

 

1. Pro Regalfeld
Hierbei werden die Prüfzeiten zum aktuell gültigen Pauschalsatz abgerechnet von





€ 24 pro Regalfeld










In diesem Pauschalsatz sind unsere Vorbereitungs-, Fahr-, Warte-, Bericht- und Dokumentationszeiten enthalten.

2. Kilometergeld
Für die An- und Abfahrt berechnen wir € 0,60 pro Kilometer. Dies entfällt, wenn wir bei Ihnen im Rahmen der Durchführung von z.B.:

  • Internen Audits nach ISO 9001 (QM), ISO 14001 (UM) oder SCC
  • Betreuungsaufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV-V 2

vor Ort tätig sind.

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