Erfordernis eines Brandschutzbeauftragten
Die Erfordernisse für einen Brandschutzbeauftragten können sich ergeben aus:
Der Verkaufsstättenverordnung,
Der Industriebaurichtlinie,
Der Krankenhausrichtlinie,
Den Bergbau-Richtlinien oder
Gemäß dem § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetz
aber auch von den Sachversicherern unter bestimmten Voraussetzungen gefordert werden gemäß den „Leitlinien für Brandschutzbeauftragte“. Darüber hinaus kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, z. B. bei vorliegenden hohen Brandlasten im Betrieb oder vermehrt auftretenden Kleinbränden in der Vergangenheit.
Der Unternehmer trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb.
Effektiver Brand- und Explosionsschutz verbessert dabei die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Die baulichen und
technischen Maßnahmen müssen daher aufeinander abgestimmt sein und die organisatorischen und personellen
Brandschutzmaßnahmen müssen realisiert sein.
Um die Erfüllung dieser Anforderungen sicherzustellen, empfehlen die Berufsgenossenschaften und die Vereinigung
zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gemäß DGUV Information 205-003 (Alt: BGI 847)
Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes, z.B.
- den Arbeitgeber/Unternehmer,
- den Betriebsleiter,
- den Behördenleiter
in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den
nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen;
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen;
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren;
- Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen;
- Zusammenarbeit mit der Brandschutzbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherer,
- Aufstellen des Brandbekämpfungs- und des Alarmplanes; Flucht- und Rettungsplan
- Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
- Erstellen eines Brandschutzkonzeptes.
Qualifikation unseres Brandschutzbeauftragten
Im Allgemeinen werden die Belange des betrieblichen Brandschutzes im Aufgabenbereich einer
Sicherheitsfachkraft angesiedelt sein. Dies ist bei unserer ausübenden Sicherheitsfachkraft mit
Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten der Fall.
Darüber hinausgehend besitzt unser Mitarbeiter die jahrelange Erfahrung als:
- Mitarbeiter einer Werksfeuerwehr in den Jahren 1991 bis 1998 und
- Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr in den Jahren 1998 bis 2003 mit Funktion
eines „Unterbrandmeisters“ mit Gruppenführerverantwortung!
Diese Ausbildung und Erfahrung, vereint mit obiger Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten,
qualifiziert und berechtigt zum Einsatz als Brandschutzbeauftragter und als Ausbilder für „Brandschutzhelfer“ –
(siehe nachfolgende Kopie des Ernennungszertifikates) zum „Brandschutzbeauftragten“ nach BGI 847“.
Daher sind wir in der Lage, Sie als Arbeitgeber bei der rechtssicheren Erfüllung dieser Aufgabe in
ihrem Betrieb zu unterstützen.
Unser Angebot
Wir haben uns dabei auf klein- bis mittelständische Firmen spezialisiert, da hier aufgrund des großen
Kostendrucks und der hohen arbeitsmäßigen Auslastung der Mitarbeiter die Schwierigkeiten bei der
Umsetzung bekanntermaßen am größten sind.
Dies alles können wir aufgrund unseres kleinen Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Vergleich
zu den großen, überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten besonders preisgünstig anbieten,
zumal unsere Leistung die gesamte umfangreiche schriftliche Dokumentation einschließt.
Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der „Brandschutzes“,
dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme
unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot für die
Gestellung des „Brandschutzbeauftragten“ erstellen können.
Brandschutzhelfer-Ausbildung durch unseren Brandschutzbeauftragten
Wir übernehmen auch gern die Brandschutzhelfer-Ausbildung ihrer Mitarbeiter in ihrem Hause
durch unseren Brandschutzbeauftragten. Nähere Details hierzu finden Sie unter:
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Bild Grossbrand in der Kopfgrafik: Karl Heinz Schack / pixelio.de