Vermeiden Sie Unfälle, Kosten und Ausfallzeiten und überzeugen Sie mit qualifiziertem Personal!
Wir führen Ihre Mitarbeiter zum Gabelstapler-, Kranführer oder Hubbühnenschein. Aufgrund einer abschließenden Ausbildung sind wir in der Lage, die Ausbildung und die Jahresunterweisungen von
- „Gabelstaplerfahrer“ als „Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“
nach DGUV Vorschrift V68, aber auch als - „Kranführer“ nach DGUV Vorschrift V52 sowie von
- „Hubbühnenführern“ nach – DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Information 208.019
anzubieten.
Zur weiteren Übersicht zu den Kosten der Ausbildung und der Jahresunterweiung::
- Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Ausbildung Staplerschein
- Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Jahresunterweisung Staplerfahrer
- Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Ausbildung Kranführerschein
- Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Jahresunterweisung Kranführer und Anschläger
- Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Ausbildung Hubbühnenschein
- Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Jahresunterweisung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen