Gabelstapler-, Kranführer- und Hubbühnenführer- Schulungen

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Vermeiden Sie Unfälle, Kosten und Ausfallzeiten und überzeugen Sie mit qualifiziertem Personal!

Wir führen Ihre Mitarbeiter zum Gabelstapler-, Kranführer oder Hubbühnenschein. Aufgrund einer abschließenden Ausbildung sind wir in der Lage, die Ausbildung und die Jahresunterweisungen von

  • „Gabelstaplerfahrer“ als „Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“
    nach DGUV Vorschrift V68, aber auch als
  • „Kranführer“ nach DGUV Vorschrift V52 sowie von
  • „Hubbühnenführern“ nach – DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Information 208.019

anzubieten.

 

Zur weiteren Übersicht zu den Kosten der Ausbildung und der Jahresunterweiung::