INFO zum Umweltmanagement
nach der EMAS III: EG-Umweltaudit-Verordnung

Historie und Unterschiede

EMAS hat im Laufe seiner über 20-jährigen Entwicklung wesentliche Veränderungen und Ergänzungen erfahren.
Nach Veröffentlichung der ersten Verordnung im Jahre 1993 (EG-Umweltaudit-Verordnung Nr. 1836/ 93: als EMAS I),
der Einbindung des Anforderungsteils der ISO 14001:1996 in der zweiten Fassung (EG-Umweltaudit-Verordnung Nr. 761/2001: als EMAS II) im Jahre 2001 und der erneuten Aktualisierung im Jahre 2006 (hierbei wurde die aktualisierte ISO 14001:2004 aufgenommen) liegt mit der EMAS III die aktuelle Fassung der Europäischen EMAS-Verordnung Nr. 1221/2009 mit ihren 9 Kapiteln, den 52 Artikeln und den 8 Anhängen vor. Sie wurde im Dezember 2009 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist mit dem 11.01.2010 in Kraft getreten.

Zuletzt wurde eine Anpassung vorgenommen, um die EMAS-VO Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments an die Bestimmungen der neuen Norm ISO 14001 vom September 2015 anzugleichen.
Die neuen ISO-Anforderungen werden in die Anhänge der EMAS-VO integriert. Die neuen Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung wurden Ende August 2017 veröffentlicht und treten mit 17. September 2017 in Kraft.

Hierbei wurden die Anforderungen angepasst an die international anerkannte
Umwelt – Norm DIN EN ISO 14001. Trotzdem bestehen auch weiterhin folgende
wesentliche Unterschiede zwischen der ISO 14001 und EMAS III

Auch Organisationen mit Sitz und Standorten außerhalb der EU können sich an EMAS III beteiligen
(EMAS III, Art. 1, Art. 3). Dabei müssen sie die Übereinstimmung mit den für sie geltenden Umweltvorschriften nachweisen (EMAS III, Art. 1, Art. 3).

Stand der Umweltnormung und Empfehlungen daraus

Wegen der auch weiterhin bestehenden Einschränkungen einer Zertifizierung nach der EMAS III
empfehlen wir, eine Zertifizierung des Umweltmanagementsystems nach der DIN EN ISO 14001
vornehmen zu lassen, da sie als die modernere Norm anzusehen ist.

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Kopfgrafik: Oliver Mohr / pixelio.de