Die neue DGRL: Am 17. Juli.2014 ist die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in Kraft getreten. Stichtag zur Umsetzung ist der 19.Juli 2016. Sie regelt Konstruktion und Bau von Druckbehältern, Kesseln, Rohrleitungen usw.‘ Die meisten Änderungen zur „alten“ Druckgeräterichtlinie 97/23/EG sind eher formaler Natur und betreffen Begrifflichkeiten und redaktionelle Anpassungen. Die gute Nachricht vorab: Die technischen Inhalte der Druckgeräterichtlinie haben sich kaum geändert, dennoch waren die die Hersteller und Importeure und Anwender aufgefordert, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen und sie in der täglichen Arbeit auch zu berücksichtigen. Die wichtigsten Fakten zur 2014/68/EU im Überblick:

 

  1. Die technischen Inhalte der Druckgeräterichtlinie wurden keiner relevanten Änderung unterzogen. Daher bleibt auch das Konformitätsverfahren für Druckgeräte weitestgehend wie gehabt (z. B. ändert sich die Bezeichnung A1 in A2 für die interne Fertigungskontrolle mit Fremdüberwachung).
  2. Harmonisierte Normen gelten wie unter der alten Richtlinie DGRL (PED) 97/23/EG weiter.
  3. Alle bereits unter DGRL der (PED) 97/23/EG ausgestellten Zertifikate behalten ihre Gültigkeit.
  4. Neue Zertifikate gemäß 2014/68/EU dürfen erst ab dem Stichtag 07.2016 ausgestellt und Produkte mit einer EU-Konformitätserklärung dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
  5. Die Umstellung der Druckgeräterichtlinie erfolgt zum Juli 2016 mit einer Ausnahme: Der Artikel 13 der Richtlinie („Einstufung von Druckgeräten“) ist bereits ab 1. Juni 2015 umzusetzen.
  6. Neu ist die Forderung nach einer „Risikobeurteilung“ statt der bekannten Durchführung einer „Gefahrenanalyse“: Für den Laien kaum nachvollziehbar ist, was die beiden Begriffe Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse unterscheiden soll. Bisher wurde in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung, in der „alten“ Richtlinie für Druckgeräte 97/23/EG jedoch eine Gefahrenanalyse gefordert. Mit der neuen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU wird diese Begrifflichkeit vereinheitlicht.Nicht zu verwechseln sind die Begriffe Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung mit dem Begriff „Gefährdungsbeurteilung“. Dieser entstammt dem Arbeitsschutzrecht und bezieht sich nicht auf den Hersteller einer Maschine, sondern richtet sich an den Arbeitgeber.

 


 


Im Bereich der Schweißtechnik kann man zusätzlich anstreben:

  • Zertifikat nach Regelwerk AD2000- HP 0 / HP 100 R für das Herstellen und Prüfen, wenn die Firma im Bereich der Druckgeräterichtlinie auch schweißtechnisch tätig ist.
  • Zertifikat nach DIN EN ISO 3834- Teil 2 (umfassende schweißtechnische Qualitätsanforderungen) oder
  • Zertifikat nach DIN EN ISO 3834- Teil 3 (standardmäßige schweißtechnische Qualitätsanforderungen)

Unser Leistungsumfang gewährleistet auch bei diesen speziellen Qualitätsnormen eine richtlinienkonforme Umsetzung der Anforderungen und die anschließende Zertifizierung.

 

Sollte neben den eingangs beschriebenen Zertifizierungen auch eine entsprechende Gefährdungs- und Risikoanalyse gemäß den Anforderungen der Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU für die jeweils erforderliche Kategorie I, II, III oder IV erforderlich sein, so sind wir auch hier aufgrund des großen Erfahrungshintergrundes in der Lage, die gesamte „Technische Dokumentation“ zu erstellen.

Wir arbeiten für Sie aus:
 Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse unter Berücksichtigung z.B. von:

  • Anhang I der 2014/68/EU: Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
  • AD2000-Merkblatt Z1: Leitfaden zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der DGRL für Druckbehälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile
  • AD2000-Merkblatt Z2: Leitfaden für die Durchführung einer Gefahrenanalyse
  • DIN EN 12100: Sicherheit von Maschinen, Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominimierung
  • DIN EN 13445-1 bis 6: Unbefeuerte Druckbehälter
  • DIN EN 13480-1 bis 5: Rohrleitungen
  • weiteren außerdem geltenden Richtlinien, z. B. für Maschinen, Niederspannung, Lärm, Einstufung gefährlicher Stoffe, Explosionsschutz usw.

Überarbeiten der Betriebs-/Bedienungsanleitung der Maschine
Überarbeiten der Funktions- und Wartungsbeschreibungen der Maschine als Bestandteil der Bedienungsanleitung der Maschine
Erstellung der EU-Konformitätserklärung oder EU-Hersteller-/Einbauerklärung unter Berücksichtigung aller geltenden europäischen Richtlinien sowie der mitgeltenden harmonisierten und nationalen Normen.

Wir entlasten Sie hiermit von der langwierigen und zeitaufwendigen redaktionellen Ausarbeitung und der schriftlichen Erstellung und machen Ihnen gern ein entsprechend abgestimmtes Angebot für die Betreuung sowie Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation.  

 

Umsetzungsmatrix bei Druckbehältern und Rohrleitungen sowie Armaturen: In unserem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Gegenüberstellungen der einzelnen Anforderungen für obige drei Bereiche der Druckgeräterichtlinie detailliert angegeben und zusammengefasst.

Zur Umsetzungsmatrix bei Druckbehältern und Rohrleitungen


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