• Ende 2023 erlebte die internationale Norm für Arbeitsschutzmanagement, die DIN ISO 45001:2018, eine Aktualisierung in Deutschland.
        Dies führte zur Veröffentlichung einer neuen DIN-Norm: DIN EN ISO 45001:2023. Auch die Überarbeitung durch das zuständige deutsche Normungsgremium im DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse ergab nur redaktionelle Anpassungen, keine inhaltlichen Änderungen.
      • Anlass für die Neuveröffentlichung als DIN EN ISO 45001 sind die beiden Buchstaben EN, die den Standard fortan auch als „Europäische Norm“ ausweisen. Es hat also keine ISO 45001 Revision im engeren Sinn stattgefunden, sondern nur eine unveränderte Übernahme von ISO 45001:2018 als Europäische Norm.
      • Zertifikate behalten ohne irgendwelche Übergangsfristen ihre Gültigkeit!
      • Das Ausstellen von Zertifikaten nach DIN EN ISO 45001:2023 durch die jew. Zert- Gesellschaft ist erst möglich, wenn deren Akkreditierung auf die neue Norm umgestellt wurde (wird bis ca. Ende 2024 erwartet).
      • Bis spätestens 31.12.2026 sollen alle Zertifizierungen auf die neue Norm umgestellt sein.

 

 

Die DIN EN ISO 45001 kann leicht in bereits bestehende Qualitäts- und Umweltmanagement- Systeme integriert werden. Denn alle internationalen Managementsystemnormen haben nun die gleiche „High-Level-Grundstruktur“ d.h. der Normenaufbau des ISO 45001 – Standards entspricht u.a. dem der

  • ISO 9001:2015 (Qualität) und
  • ISO 14001:2015 (Umwelt).

Dies erleichtert Unternehmen die Einführung integrierter Managementsysteme für Qualität, Umwelt sowie den Arbeitsschutz und ermöglicht eine systematische Vorgehensweise, die sowohl für kleine Betriebe als auch für große Firmen geeignet ist.

Die DIN EN ISO 45001 wird zudem neue Impulse für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen geben.

 

 

Die SGA- Spezifikation kann von jeder Organisation angewendet werden, die folgende Vorhaben realisieren will:

  • Definition von klaren Zielsetzungen gemäß der Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik (A&G-Politik) des Unternehmens sowie deren Umsetzung. Hierbei müssen die Gefahren und Risiken erkannt, bewertet und beseitigt werden.
  • Ausgehend von einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung der internen Prozesse, sind auch hier die entsprechenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzziele festzulegen. Aus diesen Schutzzielen müssen die technischen Anforderungen an die Arbeitsmittel, an die fachlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen und an die eigenen Mitarbeiter sowie an die Kontraktoren (Subunternehmer), bzw. an die Besucher, festgelegt werden.
  • Aus den Schutzzielen werden dann die entsprechenden Prozesse und Werkzeuge für die Durchführung, Überwachung und die Einhaltung erstellt, eingeführt und bewertet. Die betrieblichen Notfallsituationen sind in der o.g. Betrachtungsweise miteinzubeziehen.
  • Weiterhin werden die notwendigen Kommunikationsinstrumente erstellt. Die Überprüfung und die Bewertung der Funktion des AMS führen zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes.
  • Demonstration dieser Übereinstimmung nach außen; Zertifizierung/Registrierung ihres AMS durch eine externe Organisation oder Bestimmung des eigenen Arbeitsschutzniveaus und Erklärung der Konformität mit der SGA- Spezifikation.

 

 

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