Wir sind Dienstleister für den gesamten Bereich des Arbeitsschutzes. Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen. Wir bieten Unternehmen eine sehr bequeme und einfache Möglichkeit an, Ihre Mitarbeiter zum offiziellen „Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen (als Befähigungsnachweis)“ zu verhelfen. Die theoretischen Schulungen können in unseren eigenen modern eingerichteten Schulungsräumen in Monheim stattfinden. Diese sind verkehrsgünstig direkt an der Autobahn A3 gelegen. Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, wird die theoretische Prüfung auch dort abgenommen.

Eine andere Möglichkeit: Unser „Schulungsservice“ kommt zu Ihnen in Ihre Firma, auch samstags.
Durch unseren „Vor-Ort-Service“ können wir den Unternehmen individuelle Lösungen anbieten, die Ihren Anforderungen gerecht werden.  Sie müssen lediglich den oder die Hubarbeitsbühnen zur Verfügung stellen. Sicherheitsschuhe sind mitzubringen.

Anmerkung: Unser Service ist für Privat- und Einzelpersonen nicht geeignet. Wir bilden maximal 12 Personen in einem Lehrgang aus, wobei die Mindesteilnehmeranzahl bei 2 Personen liegt.  


 

Die Technik kennen und sicher beherrschen ist Grundvoraussetzung, um Unfallgefahren zu vermeiden. In dieser Schulung bekommen die Teilnehmer alle notwendigen, von der DGUV geforderten Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen vermittelt. Voraussetzungen zum Erwerb der Qualifikation zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen sind:

  • Bei Mitarbeitern, die bereits über mehrjährige Erfahrung in der Bedienung einer Hubarbeitsbühne besitzen und daher die Risiken kennen, die das Heben, Senken und Schwenken mit sich bringen, erfolgt hier die Ausbildung und Prüfung an 1 Tag.
  • Bei Auszubildenden oder Mitarbeitern, die keine oder nur geringe Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen haben, erfolgt hier die Ausbildung  und Prüfung an 2 Tagen, ebenfalls gemäß den geltenden Vorschriften, Regeln und Grundsätze, nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung gemäß
    – DGUV Grundsatz – DGUV Grundsatz 308-008: „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” (Alt: BGG/GUV-G 966) und
    – DGUV Information 208.019 (Alt: BGI 720) „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“.
  • Dieser Führerschein, der korrekt Befähigungsnachweis oder Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen heißt, weist die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung und damit die Befähigung Ihres Personals nach. Mitarbeiter, die bereits Praxiserfahrung haben, können ihre Ausbildungsdauer verkürzen.

 

Um eine Hubarbeitsbühne bedienen zu dürfen, müssen Sie gemäß DGUV Grundsatz 308-008, hier Abschnitt 2 (Anforderungen) und DGUV Information 208.019 (Alt: BGI 720) „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • sich körperlich und geistig eignen (Nachweis*),
  • eine Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen besitzen (Bedienerausweis, mit theoretischer und praktischer Prüfung),
  • Schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer haben**

*:  Geistige und charakterliche Eignung bedeutet z.B. gesehenes und gehörtes in eine sinnvolle Tat umzusetzen. Dies ist sinnvollerweise durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung eines Betriebsarzt zu ermitteln gemäß der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 250-427 (Alt: BGI 504.25) als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“.

**:  Die Beauftragung kann im Fahrausweis oder formlos, muss jedoch schriftlich erfolgen.    

 

  • Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Ausbildung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen: In unserem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Vorgaben der Ausbildung zusammengefasst. Die erforderliche Dauer und die Kosten sind hier ebenfalls dargelegt. Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Ausbildung.
  • Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Jahresunterweisung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen: In diesem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Vorgaben der Jahresunterweisung zusammengefasst. Die erforderliche Dauer und die Kosten sind hier ebenfalls dargelegt. Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Jahresunterweisung.
  • Ernennungsurkunde unseres Ausbilders für Hubarbeitsbühnen: Kopie seines Ernennungszertifikates-Hr. Bomert
  • In den Kosten der Ausbildung in unserem Schulungszentrum sind kostenlose Erfrischungen und bei Tagesseminaren auch ein Mittagessen enthalten.

 

Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Ausbildung ihrer Mitarbeiter als Bediener von Hubarbeitsbühnen, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.

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