Beim Umgang mit Mitgänger-Flurförderzeugen sind Unfälle keine Seltenheit, was Unfallberichte der Berufsgenossenschaften eingehend belegen. Die starken, wendigen Geräte sind zwar einfach zu bedienen, die Unfallgefahren aber hoch und werden häufig unterschätzt. Daher ist es notwendig, die Mitarbeiter über die Gefährdungen und das richtige Bedienen von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen zu unterweisen. Dies wird auch in der BetrSichV, § 12-Abs. 3 verdeutlicht: Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Auch in der mitgeltenden TRBS 1116 wird dies für „Mitgänger-Flurförderzeuge“ entsprechend veranschaulicht.

Seit 2018 besagt zudem auch die VDI- Richtlinie 3313:2018-06, dass die Bediener von Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen ausgebildet werden sollten.

Seit Dezember 2022 gibt es zudem einen neuen Ausbildungsgrundsatz für Mitgänger-Flurförderzeuge. gem. DGUV-Grundsatz 308-001, indem die Regelungen bei den Mitgänger- Flurförderzeugen noch zeitnah integriert werden sollen.

 

Wir sind Dienstleister für den gesamten Bereich des Arbeitsschutzes. Einer unserer Schwerpunkte liegt auch in der neuartigen Ausbildung der Führer von motorkraft-betriebenen Stand-, Hochhub- oder Niederhubwagen als Mitgänger- oder Mitfahrmodell im innerbetrieblichen Werksverkehr. Diese „Fahrzeuge“ besitzen keinen Fahrersitz und werden stattdessen von einer Person gesteuert, dem „Mitgänger“, der neben, vor oder hinter dem Gerät mitgeht. Wir bieten Unternehmen eine sehr bequeme und einfache Möglichkeit an, Ihre Mitarbeiter zu dieser neuen Qualifikation des offiziellen „VDI-Fahrerausweis“ zu verhelfen. Er ist ein allgemein anerkannter Nachweis über die Ausbildung und Beauftragung des Mitarbeiters.

Im Mitgängerbetrieb ist kein Staplerschein erforderlich. Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen sollten aber einmal im Jahr im Umgang mit solchen Mitgängerfahrzeugen unterwiesen werden.

Die Schulungen und Unterweisungen können bei Ihnen vor Ort oder auch Remote stattfinden – nach Absprache auch Samstags

Bei unserem „Vor-Ort-Service“ können wir den Unternehmen individuelle Lösungen anbieten, die Ihren Anforderungen gerecht werden. Sie müssen lediglich das Mitgänger-Flurförderfahrzeug zur Verfügung stellen. Sicherheitsschuhe sind mitzubringen. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung Ihre Kenntnisse erlernen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.

Anmerkung:
Unser Service ist für Privat- und Einzelpersonen nicht geeignet.
Wir bilden maximal 12 Personen in einem Lehrgang aus, wobei die Mindesteilnehmeranzahl bei 2 Personen liegt.

 

 

 

[2] Teilnehmerkreis und Voraussetzungen für Führerschein für Mitgänger


Um einen Führerschein für Mitgänger-Flurförderzeuge zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • mindestens 16 Jahre alt sein,

  • körperliche und geistige Eignung (Nachweis),

  • eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer vorlegen:
    Die Beauftragung kann im Fahrausweis oder formlos erfolgen, muss jedoch schriftlich erfolgen.

 

[3] Dauer und Inhalte der Ausbildung / Theorie des Führerscheins für Mitgänger

Bei Mitarbeitern, die bereits mehrjährige Erfahrung in der Bedienung eines Mitgänger- Flurförderfahrzeuges besitzen und daher die Risiken kennen, die das Heben, Senken und Transportieren von Lasten mit sich bringen, erfolgt die Ausbildung und Prüfung an 1 Tag
Mitarbeiter, die bereits Praxiserfahrung haben, können ihre Ausbildungsdauer verkürzen.

Inhalte der Ausbildung / Theorie:

Inhalte der Ausbildung / Praxis:

  • Standsicherheit

  • Einweisung am Fahrzeug

  • Unfallbeispiele

  • Schwerpunkt des Fahrzeuges

  • Richtige Bedienung

  • Tägliche Einsatzprüfung

  • Tägliche Einsatzprüfung

  • Fahrübungen

  • Richtiges Laden der Batterie

  • Lasten aufnehmen

  • Pflege und Wartung

  • Lasten absetzen und stapeln

  • Theoretische, schriftliche Prüfung

  • Prüfung: Absolvieren des Prüfungsparcours


Unser ausgebildeter Trainer stellt entsprechende Schulungsunterlagen zur Verfügung und jeder Teilnehmer erhält im Anschluss der Ausbildung ein Teilnahmezertifikat!

 

[4] Weitere interessante Informationen zur Ausbildung

 
  • Dauer und Kosten der Ausbildung bei den motorkraftangetriebenen Mitgänger-Fahrzeugen: 
    In unserem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Vorgaben der Ausbildung zusammengefasst. Die erforderliche Dauer und die Kosten sind hier ebenfalls dargelegt.
    Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Ausbildung.
  • Dauer und Kosten der Jahresunterweisung bei den motorkraftangetriebenen Mitgänger-Fahrzeugen:
    In diesem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Vorgaben der Jahresunterweisung zusammengefasst. Die erforderliche Dauer und die Kosten sind hier ebenfalls dargelegt.
    Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Jahresunterweisung


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