• Das SCC-VAZ stellt ein Sicherheits-Management-System für den Arbeitsschutz unter der Berücksichtigung von relevanten Gesundheits- und Umweltschutzaspekten dar.
  • Das SCC-VAZ ist für Unternehmen, die Groß- oder Kleinbaustellen oder sonstige Dienstleistungen auf dem Gelände eines Kunden im Rahmen von Werksverträgen abwickeln.
  • Das SCP-VAZ stellt ein Sicherheits-Management-System für Personaldienstleister unter der Berücksichtigung von relevanten Gesundheits- und Umweltschutzaspekten dar, die auf dem Gelände eines Kunden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG tätig werden.  

 

 

Aus einer Internet- Meldung der Dakks geht hervor, dass per Beschluss vom 18.10.2019 die „VAZ“ die Programmeigentümerschaft für die Programme SCC und SGU-Personal übernimmt und im Rahmen dieser Maßnahmen dann auch durch die VAZ Aktualisierungen am bestehenden SCC- / SGU- Regelwerk aus 2011 vorgenommen werden sollen.

Mit Datum vom 17.09.2021 hat die DAkkS GmbH die Akkreditierungsfähigkeit der VAZ Programme für SGU-Personal und SCC/SCP bestätigt. Damit hat der VAZ e.V. auch die Eigentümerschaft der normativen Dokumente des bestehenden SCC-Regelwerkes aus 2011 von der DGMK e.V. übernommen und ist somit der alleinige Eigentümer der SCC-Programme in Deutschland.

Erklärtes Ziel des VAZ ist gemäß den Inhalten der entsprechenden Internetseiten der Erhalt eines von der Wirtschaft anerkannten und etablierten Zertifizierungsprogramms. Aus diesem Grunde wurde zur klaren Kennzeichnung folgende Änderungen vorgenommen:

Frühere SCC- Bezeichnung (Version 2011)

Neu Bezeichnung der VAZ (Version 2021)

SCC*  : 2011

SCC-VAZ*  : 2021

SCC**:2011

SCC-VAZ**:2021

SCCP   :2011

SCC-VAZP    :2021

SCP   :2011-

SCP-VAZ    :2021-

 

Die Inhalte der Regeln aus dem Jahre 2011 sind auch in der Version aus dem Jahre 2021 nahezu gleichgeblieben bis auf eine, aber wesentliche Ausnahme – Details siehe SCC (vaz-ev.de):

Die Gültigkeitsdauer der SGU-Personal Zertifikate nach dem SCC-Regelwerk von 2011 wurden von maximal 10 Jahren auf nunmehr 5 Jahre drastisch verkürzt?

SGU-Personal Zertifikate nach SCC 2011 Dok. 016, 017 oder 018 werden ab dem 01.11.2026 nicht mehr bei Zertifizierungen nach SCC-VAZ 2021 oder durch Anlagenbetreiber anerkannt, selbst wenn die Gültigkeit auf dem Zertifikat noch nicht abgelaufen ist. Die betroffenen Firmenmitarbeiter muss also spätestens bis zum 30.10.2026 alle neu requalifiziert werden gemäß der neuen SCC-VCA- Regeln für SGU- Personalzertifikate nach DOK 016 / 017 / 018.

 

Hierbei gelten gemäß der VAZ folgende Übergangsregeln:

  • Alle Schulungsnachweise nach Dok. 016, 017 und 018 des SCC 2011 Regelwerks, die nach dem 11.2011 und vor dem 01.11.2021 ausgestellt wurden, werden am 30.10.2026 nicht mehr anerkannt (5-Jahres-Gültigkeitsregel).
  • Alle Zertifikate, die vor dem 01.11.2011 ausgestellt wurden, behalten ihre 10-jährige Gültigkeit.
  • Alle Zertifikate, die nach dem 11.2021 ausgestellt wurden, dürfen nur noch eine Gültigkeit von 5 Jahren haben. Dies gilt sowohl für Zertifikate nach SCC 2011 als auch dem SCC-VAZ 2021, denn erst, wenn eine Zertifizierungsstelle eine Akkreditierung nach SCC-VAZ 2021 hat, dürfen Zertifikate nach dem neuen Programm ausgestellt werden.
  • Fazit: Alle SCC-DOK 017 u. DOK 018-Zertifikate verlieren bis spätestens wohl zum 30.10.2026 ihre Gültigkeit– egal, ob die vorherige Gültigkeit länger war (z.B. bis 2030 oder gar 2031). Dies ist in der bestehenden SCC- Dokumentation (z.B. in der „Qualifikationsmatrix“) entsprechend zu berücksichtigen.

Die gegenseitige Anerkennung zwischen VCA (Partner im Bereich der Benelux-Staaten) und SCC-VCA soll aufrechterhalten werden, da diese für alle beteiligten Marktteilnehmer wichtig ist.

 

 

 

Für die Abwicklung von Projekten, die ja ausnahmslos an Kontraktoren bzw. Personaldienstleister vergeben werden, ist die Einhaltung aller Gesichtspunkte von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) ein wichtiger Aspekt.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf der Projekte unter strikter Einhaltung dieser Aspekte. In zurückliegender Zeit haben deshalb viele Auftraggeber “ihre” Kontraktoren bzw. Personaldienstleister nach einem eigenen System bewertet.
Das hatte zur Folge, dass ein Auftragnehmer sich bei verschiedenen Auftraggebern einer ähnlichen Prozedur mit verschiedenen Fragelisten oder Selbstbewertungen unterziehen musste, um weiterhin ein Geschäftspartner zu bleiben. Dies brachte natürlich einen enormen Zeitaufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber mit sich.

 

 

Das Unternehmen muss ein Managementsystem für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz auf der Basis der SCC-VAZ-Checkliste in seinem Unternehmen installieren. Das bedeutet: 

• Festlegung entsprechender Prioritäten und Ziele für das Unternehmen
• Planung der entsprechenden Jahresaktivitäten

Organisation der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes durch:
• Ermittlung und Bewertung der Risiken am Arbeitsplatzes und erforderliche Schutzmaßnahmen
• Zielgerichtete Auswahl von Personal, Betriebsmittel und Schutzeinrichtungen entsprechend den Anforderungen
• Festlegen von Aufgaben für die Führungskräfte • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
• Meldung, Erfassung und Untersuchung von Unfällen und Vorfällen
• Regelmäßige Prüfung von Betriebsmitteln und -einrichtungen
• Monatliche Unterweisungen der Mitarbeiter bei SCC-VAZ**:2011 • Planmäßige Inspektionen von Arbeitsbereichen durch das Management und Vorgesetzte
• Vorbereitung auf Notsituationen
• Dokumentation der Aktivitäten

Besonders wichtig sind hier die Schulungen und Prüfung von:

 

  • operativ tätigen Führungskräften nach SCC-VAZ-Dokument 017 (akkreditierte Personalzertifizierung), z.B. Geschäftsführer, leitende technische Angestellte, Projekt- und / oder Bauleiter, Anlagen- und Baustellenverantwortliche
  • operativ tätige Mitarbeiter nach SCC-VAZ-Dokument 016 (ohne Akkreditierung) auf diesen Baustellen oder
  • operativ tätige Mitarbeiter nach SCC-VAZ-Dokument 018 (akkreditierte Personalzertifizierung) auf diesen Baustellen

Diese Bestätigung der bestandenen Prüfung / Personalzertifizierung hat dann ab dem 01.11.2021 gemäß den neuen VAZ-Regeln eine 5-jährige Gültigkeit!

Wir bieten Unternehmen eine sehr bequeme und einfache Möglichkeit an zur Erlangung dieser offiziell anerkannten SGU-Personalqualifikationen ihrer Mitarbeiter an. Die Schulungen finden in unseren eigenen modern eingerichteten Schulungsräumen in Langenfeld statt. Diese sind verkehrsgünstig direkt an der Autobahn A3 gelegen. Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, wird die Prüfung auch dort abgenommen.


Eine andere Möglichkeit: Unser „Schulungsservice“ kommt zu Ihnen in Ihre Firma, auch samstags.
Durch unseren „Vor-Ort-Service“ können wir den Unternehmen individuelle Lösungen anbieten, die Ihren Anforderungen gerecht werden. Wir bilden gleichzeitig maximal 12 Personen in einem Lehrgang aus.

 

 

 

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