Wir sind Dienstleister für den gesamten Bereich des Arbeitsschutzes. Im Rahmen unserer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wurden bei der Firmenbetreuung hierbei folgende Bereiche zertifiziert:

  • Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Gestellung des Sachkundigen bzw. der befähigten Personen
  • Gestellung des Brandschutzbeauftragten und Ausbildung von Brandschutzhelfern – nach Absprache
  • Ausbildung von Kranführern, Staplerfahrern und Hubarbeitsbühnenführer – nach Absprache
  • Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten – nach Absprache
  • Erarbeitung technischer Dokumentationen (CE)
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen im Bereich der Arbeitssicherheit

Wir bieten Ihnen die Gestellung der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ für Mitglieder aller Berufs-genossenschaften an. Der Umfang unserer hierbei zu leistenden Arbeiten ergibt sich aus dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG), hier den §6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit §9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (soweit vorhanden) §10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie den Vorschriften aus der DGUV-V2 gemäß § 5 (Berichterstellung) und den Anlagen 1 bis 4 sowie den Anhängen 3 und 4 zur Grundbetreuung und der Regelbetreuung als betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Weiterhin gehört zu unserem Aufgabenbereich:


Hierbei überprüfen wir unter anderem:

  • Erste-Hilfe-Ausstattung und die Ersthelfer
  • Ausbildung der Mitarbeiter
  • Sicherheitstechnische Ausstattung von Maschinen und Anlagen
  • Persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter
  • Lagerung von Gefahrstoffen
  • Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
  • Brandschutz/Feuerlöscheinrichtungen
  • Gestaltung von Produktions- und Büroarbeitsplätzen (Arbeitsplatzergonomie)

 

Sie als Unternehmer erhalten über jede Begehung ein entsprechendes Begehungsprotokoll, in dem wir für Sie evtl. notwendige Maßnahmen detailliert und mit Bezug zur jeweiligen Vorschrift aufführen. Speziell für den Bereich der Gestellung des „Brandschutzbeauftragten“ nach DGUV Information 205-003 (Alt: BGI 847) und des Laserbeauftragten in der Materialbearbeitung nach §5, Abs. 2 OStrV liegen entsprechende Ermächtigungen vor.

Weitere Informationen unter Arbeitssicherheit –> Brandschutzbeauftragter  oder  –> Laserschutzbeauftragter

Haben Sie Bedarf an der Ausbildung von Staplerfahrern, Kranführern, Hubarbeitsbühnenführer, Brandschutzhelfer oder eines Sicherheitsbeauftragten gemäß SGB VII / DGUV-V1 können unsere ermächtigten und dazu ausgebildeten Mitarbeiter Sie ebenfalls unterstützen.

Sie erhalten über jeden Firmenbereich eine entsprechende Gefährdungsanalyse, in dem wir für Sie ebenfalls evtl. notwendige Maßnahmen detailliert und mit Bezug zur jeweiligen Vorschrift aufführen. Speziell für den Bereich der Erstellung des „Explosionsschutzdokumentes“ gemäß Betriebssicherheitsverordnung liegt eine Ermächtigung als „Befähigte Person“ vor. Wünschen Sie in diesem Bereich Unterstützung, finden Sie weitere Informationen unter „Arbeits- und Betriebssicherheit“ hier    

Hier geht es zum Explosionsschutzdokument  

 

  • Bei Bedarf: Gefahrstoff-Kataster gemäß GefStoffV
  • Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte
  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
  • Brand- und Notfallplänen, Prüf- und Wartungslisten
  • Schulungsunterlagen

 

 

Bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern gilt, dass quartalsmäßig eine „Arbeitsschutz- Ausschusssitzung“ durchzuführen ist. Wir nehmen an diesen Sitzungen teil und führen darüber das Protokoll.

Sie erhalten für jeden Firmenbereich, indem Bildschirmarbeitsplätze während der täglichen Arbeit genutzt werden, eine entsprechende Beurteilung einschließlich der detaillierten Darlegung evtl. notwendiger Maßnahmen.

Sie erhalten über jeden Firmenbereich ein Protokoll der Ergebnisse der Beleuchtungs- und Lärmmessung sowie eine entsprechende Beurteilung einschließlich der detaillierten Darlegung evtl. notwendiger Maßnahmen.

Dies alles können wir aufgrund unseres kleinen Verwaltungs- und Kostenaufwandes im Vergleich zu den großen, überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Diensten besonders preisgünstig anbieten, zumal unsere Leistung einen Großteil der umfangreichen schriftlichen Dokumentation einschließt. Die Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters oder die ca. 12-wöchige Schulung eines eigenen Mitarbeiters eigens zur Umsetzung der BG-Vorgaben mit den dann erforderlichen hohen Nebenkosten würde damit entfallen. Wir haben uns daher auf klein- bis mittelständische Firmen spezialisiert, da hier aufgrund des großen Kostendrucks und der hohen arbeitsmäßigen Auslastung der Mitarbeiter die Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekanntermaßen am größten sind. Brauchen Sie Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung der gesetzlichen Forderung zur Arbeitssicherheit, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.


Zertifikat Herr Hoof
Zertifikat Herr Peschel
Zertifikat Herr Bomert


Bild Notausgang:   Dieter Schütz  / pixelio.de Bild Totenkopf:      s.media  / pixelio.de

Titelbild von Franz Bachinger auf Pixabay