Die Erfordernisse für einen Brandschutzbeauftragten können sich ergeben aus:

  • Der Verkaufsstättenverordnung,
  • Der Industriebaurichtlinie,
  • Der Krankenhausrichtlinie,
  • Den Bergbau-Richtlinien oder
  • Gemäß dem § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetz

aber auch von den Sachversicherern unter bestimmten Voraussetzungen gefordert werden gemäß den „Leitlinien für Brandschutzbeauftragte“. Darüber hinaus kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, z. B. bei vorliegenden hohen Brandlasten im Betrieb oder vermehrt auftretenden Kleinbränden in der Vergangenheit. Der Unternehmer trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb. Effektiver Brand- und Explosionsschutz verbessert dabei die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Die baulichen und technischen Maßnahmen müssen daher aufeinander abgestimmt sein und die organisatorischen und personellen Brandschutzmaßnahmen müssen realisiert sein. Um die Erfüllung dieser Anforderungen sicherzustellen, empfehlen die Berufsgenossenschaften und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.


Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes, z.B.

  • den Arbeitgeber/Unternehmer,
  • den Betriebsleiter,
  • den Behördenleiter

in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben beraten und unterstützen:

  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen;
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen;
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren;
  • Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen;
  • Zusammenarbeit mit der Brandschutzbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherer,
  • Aufstellen des Brandbekämpfungs- und des Alarmplanes; Flucht- und Rettungsplan
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
  • Erstellen eines Brandschutzkonzeptes.

 


Im Allgemeinen werden die Belange des betrieblichen Brandschutzes im Aufgabenbereich einer Sicherheitsfachkraft angesiedelt sein. Dies ist bei unserer ausübenden Sicherheitsfachkraft mit Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten der Fall. Darüberhinausgehend besitzen unsere qualifizierten Brandschutzbeauftragten z.B. die jahrelange Erfahrung als:

  • Mitarbeiter einer Werksfeuerwehr in den Jahren 1991 bis 1998 und
  • Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr in den Jahren 1998 bis 2003 mit Funktion eines „Unterbrandmeisters“ mit Gruppenführerverantwortung!

Diese Ausbildung und Erfahrung, vereint mit obiger Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten, qualifiziert und berechtigt zum Einsatz als Brandschutzbeauftragter und als Ausbilder für „Brandschutzhelfer“. Eine Kopie der Ernennungsurkunden können sie unten im Abschnitt 6 (Weitere interessante Informationen zur Ausbildung) ersehen.

Daher sind wir in der Lage, Sie als Arbeitgeber bei der rechtssicheren Erfüllung dieser Aufgabe in ihrem Betrieb zu unterstützen.

 

Wir haben uns auch im Bereich des Brandschutzes auf klein- bis mittelständische Firmen spezialisiert, da hier aufgrund des großen Kostendrucks und der hohen arbeitsmäßigen Auslastung der Mitarbeiter die Schwierigkeiten bei der Umsetzung bekanntermaßen am größten sind und eine zusätzliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in der Regel wegen mangelnder Vorbildung und aus Kostengründen nicht möglich ist. Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der „Brandschutzes“, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot für die Gestellung des „Brandschutzbeauftragten“ erstellen können.

Wir übernehmen auch gern die Brandschutzhelfer-Ausbildung ihrer Mitarbeiter durch unseren Brandschutzbeauftragten in ihrem Hause oder in unseren modernen Schulungszentrum in Langenfeld. Nähere Details hierzu finden Sie unter: Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung des „Explosionsschutzdokument“, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes erstellen können.


  • Wann braucht man zusätzlich einen Brandschutzbeauftragten? Anhand der „Industriebaurichtlinie“ sowie auch den anderen zutreffenden Verordnungen und Vorgaben wollen wir Ihnen die Erfordernis und das umfangreiche Tätigkeitsfeld eines „Brandschutzbeauftragten“ näher erläutern. Soweit gegeben, gehen wir auch auf die Erfordernisse zu zusätzlichen „Brandschutzhelfern“ ein. In unserem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Vorgaben dafür zusammengefasst.
    Zu den Vorgaben für die Erfordernis eines Brandschutzbeauftragten.

 



Bild Grossbrand in der Kopfgrafik: Karl Heinz Schack / pixelio.de