Erfordernis von Brandschutzhelfern
Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber
benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.
Die Ernennung und Erfordernis ergibt sich :
primär aus der der Unfallverhütungsvorschrift
"DGUV-V1 (Alt: BGV A1) – Grundsätze der Prävention- hier § 22" sowie
der neuen DGUV- I 205-023 (Alt: BGI / GUV- I 5182 bzw. BGI 560)
im Abschnitt 5-5,
den damit einhergehenden Gesetzesvorgaben,
z. B. gem. § 10 + § 12 ArbSchG und
Verordnungen, z. B. der Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B.
- bei erhöhter Brandgefährdung,
- der Anwesenheit vieler Personen,
- Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie
- großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte
erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.
Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen:
- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
- vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
- Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Abzüge für Rauch und Wärme)
- Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
Die Brandschutzhelferausbildung sollte auf Empfehlung der Berufsgenossenschaften, ähnlich und analog den Vorgaben für Ersthelfer, alle drei Jahre aufgefrischt werden.
Brandschutzhelfer-Ausbildung durch unseren Brandschutzbeauftragten
Wir übernehmen auch gern die Brandschutzhelfer-Ausbildung ihrer Mitarbeiter in ihrem Hause
durch unseren Brandschutzbeauftragten – (siehe nachfolgende Kopie des Ernennungszertifikates)
Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung ihrer Mitarbeiter, dann rufen Sie
uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher
erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.
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Kopfgrafik: W.Broemme – pixelio.de