Anforderungen an ein AMS
Wenn Sie ein AMS nachweisen müssen, sei es auf Wunsch eines Kunden z.B.

- Subunternehmerbeauftragung oder
- Einsatz von Personaldienstleisten




Seit mehreren Jahren bieten die deutschen Berufgenossenschaften ihren Mitgliedern die Begutachtung eines „AMS = Arbeitsschutzmanagementsystems“ nach dem „nationalen Leitfaden NL 2002“ an. Jede Berufsgenossenschaft hat dabei eine eigene Vorgehensweise. Dies ist umso verständlicher, da die Berufgenossenschaften auch völlig unterschiedliche Arten von Firmen betreuen, bei denen aber immer auch Parallelitäten bestehen. Nachfolgend einige Beispiele zur Umsetzung:

Bei folgenden Berufsgenossenschaften nehmen wir keine Beratung zur Einführung eines BG-AMS vor:
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BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI): Bei den Firmen, die in den Geltungsbereich dieser Berufsgenossenschaft gehören, wird ein BG-AMS von den Kunden in der Regel nicht anerkannt, sondern nur eine Zertifizierung nach SCC*/**/P bzw. SCP oder nach BS OHSAS 18001 / zukünftig DIN EN ISO 45001.
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BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BG W): Bei den zugehörigen Betrieben dieser Berufsgenossenschaft wird ein BG-AMS von den Kunden in der Regel nicht gefordert.
Die beiden hauptsächlichen Vorteile zum Einsatz eines externen, freien Beraters bei der Einführung eines AMS sind:
- Treten bei der vorbereitenden Beratung seitens des BG-Betreuers namhafte arbeitssicherheitstechnische Defizite auf, kann die Beratung nicht – wie bei freien Beratern – untergebrochen werden, sondern es besteht dann die Pflicht zur sofortigen bzw. terminlich angewiesenen Abstellung, da der BG- Betreuer auch gleichzeitig ein „Technischer Aufsichtsbeamter“ der Berufsgenossenschaft mit vollem Weisungsrecht ist!
- Der BG- Betreuer darf nur betreuen, d. h. in einem Gespräch die AMS-Anforderungen erläutern und zur Umsetzung BG-Informationen anbieten, die dann bei der Umsetzung behilflich sein können. Der BG- Betreuer erstellt aber nicht – wie bei freien Beratern – die erforderliche und umfangreiche „AMS-Dokumentation“, die Sie ansonsten komplett selbst erstellen müssen!

Ein mittlerweile gerne vorgenommener Kompromiss ist die folgende Vorgehensweise:
- Wir erstellen die Unterlagen für die Beratungs-Förderung von bis zu 50 % der gesamten Beratungskosten.
- Die Beratung zur Einführung eines AMS sowie die Erstellung der Dokumentation werden durch uns vorgenommen.
- Wir betreuen Sie ferner bei dem Termin mit Ihrem BG-Betreuer, bei dem das von uns für Sie erstellte System vorgestellt wird und ein erster Abgleich mit den Vorstellungen des BG-Betreuers erfolgt.
- Anschließend lassen Sie sich seitens Ihrer Berufsgenossenschaft kostenlos begutachten und ersparen sich die kostenpflichtige Zertifizierung!
Nach dem wir nach den strengen Kriterien des


Im April 2013 haben wir unsere erste und im April 2016 unsere zweite Re- Zertifizierung erfolgreich bestanden (siehe nachfolgende Kopie des AMS-VBG-Zertifikates)
Bild Helm: Paul-Georg Meister / pixelio.de
Bild Kraftwerk: Volker Röös / pixelio.de