Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt
- die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV – Information 208-016
(Alt: BGI 694) durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen - Bei dieser wiederkehrenden Leiternprüfung müssen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).
- Damit die Sicherheit der Mitarbeiter der Firma gewährleistet ist, sind Unternehmer, die Leitern und Tritte bereitstellen, dazu verpflichtet, diese mindestens alle 12 Monate zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
- Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die Art, den Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Die Prüfer des Ing.- Büro Peschel GmbH mit Zertifikat als „Befähigte Person nach BetrSichV“ gem. TRBS 1203 verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, sodass sie Risiken erkennen und Prüfungsergebnisse beurteilen können. Unsere Prüfer sind in der Lage Ihre Leitern und Tritte ordnungsgemäß zu prüfen, wobei:
- die Prüfung bei laufendem Betrieb erfolgt (keine Ausfallzeiten für Sie) und
- Sie als Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung ein Prüfprotokoll erhalten.
Kopie der Ernennungszertifikate:
[2] Unsere Inspektion beinhaltet:
A: Sichtkontrolle der Bauteile der Leitern und Tritte auf erkennbare Beschädigungen
- Prüfung auf Verschleiß,Verformungen,
- Fehlende Bauteile oder
- Schäden bzw. Defekte z.B. durch Stoßeinwirkung an irgendeinem Teil der Konstruktion, speziell Beschädigung von Holmen und Trägern
- Prüfung auf sichtbare Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial und
- des allgemeinen optischen Zustandes.
B: Dokumentation & Bericht
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung auf mögliche Ursachen der Schäden und
- Empfehlungen / Vorschläge zur Schadensbeseitigung gegebenenfalls mit Skizze und/oder Bildern
1. Pro Leiter bzw. Tritt
Hierbei werden die Prüfzeiten zum aktuell gültigen Pauschalsatz abgerechnet von
€ 12,– pro Leiter bzw. Tritt
In diesem Pauschalsatz sind unsere Vorbereitungs-, Fahr-, Warte-, Bericht- und Dokumentationszeiten enthalten.
2. Kilometergeld
Für die An- und Abfahrt berechnen wir € 0,70 pro Kilometer.
Dies entfällt, wenn wir bei Ihnen im Rahmen der Durchführung von z.B.:
- Internen Audits nach ISO 9001 (QM), ISO 14001 (UM) oder SCC
- Betreuungsaufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV-V 2
vor Ort tätig sind.
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