Ein Brandschutzhelfer ist eine von meist mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Die Ernennung und Erfordernisse ergeben sich:

  • primär aus der der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV-V1 – Grundsätze der Prävention- hier § 22“ sowie
  • der neuen DGUV- I 205-023 (Alt: BGI / GUV- I 5182 bzw. BGI 560) im Abschnitt 5-5,
  • den damit einhergehenden Gesetzesvorgaben, z. B. gem. § 10 + § 12 ArbSchG und
  • den Verordnungen, z. B. der Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B.

  • bei erhöhter Brandgefährdung,
  • der Anwesenheit vieler Personen,
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie
  • großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte

erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen:

  1. Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  2. vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
  3. Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  4. Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Abzüge für Rauch und Wärme)
  5. Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

Die Brandschutzhelferausbildung sollte auf Empfehlung der Berufsgenossenschaften, ähnlich und analog den Vorgaben für Ersthelfer, für betriebliche Mitarbeiter alle drei Jahre und für Mitarbeiter in der Verwaltung alle 5 Jahre aufgefrischt werden.  


Wir sind Dienstleister für den gesamten Bereich des Arbeitsschutzes. Einer unserer Schwerpunkte liegt daher auch in der Ausbildung der Brandschutzhelfer durch unseren Brandschutzbeauftragten Eine Kopie der Ernennungsurkunden können sie unten im Abschnitt 4 (Weitere interessante Informationen zur Ausbildung) ersehen. Die Schulungen finden in unseren eigenen modern eingerichteten Schulungsräumen in Langenfeld statt. Diese sind verkehrsgünstig direkt an der Autobahn A3 gelegen. Um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten, wird die Prüfung auch dort abgenommen. Eine andere Möglichkeit: Unser „Schulungsservice“ kommt zu Ihnen in Ihre Firma, auch samstags. Durch unseren „Vor-Ort-Service“ können wir den Unternehmen individuelle Lösungen anbieten, die Ihren Anforderungen gerecht werden. Suchen also auch Sie Unterstützung bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung ihrer Mitarbeiter, dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme unsere Arbeitsweise näher erläutern und Ihnen ein entsprechend abgestimmtes Angebot erstellen können.

Zu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Ausbildung  

 


Alle Mitarbeiter eines Unternehmens einschließlich der Auszubildenden.

 


Wann braucht man zusätzlich einen Brandschutzbeauftragten? Anhand der „Industriebaurichtlinie“ sowie auch den anderen zutreffenden Verordnungen und Vorgaben
wollen wir Ihnen die Erfordernis und das umfangreiche Tätigkeitsfeld eines „Brandschutzbeauftragten“ näher erläutern. Soweit gegeben, gehen wir auch auf die Erfordernisse zu zusätzlichen „Brandschutzhelfern“ ein. In unserem Leitfaden sind die wichtigsten Inhalte und Vorgaben dafür zusammengefasst.

Zu den Vorgaben für die Erfordernis eines Brandschutzbeauftragten.  

Ernennungsurkunden unserer Brandschutzbeauftragten:

 

In den Kosten der Ausbildung in unserem Schulungszentrum sind kostenlose Erfrischungen und bei Tagesseminaren auch ein Mittagessen enthalten.

 

 

Kopfgrafik: W.Broemme – pixelio.de