Neu: Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. SGB IX

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Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Unternehmer verpflichtet, bei einer längerfristigen oder wiederholt auftretenden Arbeitsunfähigkeit (innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig) mit dem betroffenen Mitarbeiter ein effektives betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in „sieben Schritten“ durchzuführen.

Ab sofort bieten wir auch die Möglichkeit an, dieses Eingliederungsmanagement – von der Kontaktaufnahme über das Erstgespräch bis hin zur Dokumentation – mit dem betroffenen Mitarbeiter, ihnen als Arbeitgeber und Führungskraft sowie dem Betriebsrat (soweit vorhanden) durchzuführen.

Weitere Infos können sie auch gerne aus dem PDF und auf unsere Seite Schulungen zum EingliederungsmanagementZu den Vorgaben, Inhalte, Dauer und Kosten der Betreuung – entnehmen.

 

Bei Interesse schreiben Sie und doch gerne eine E-Mail an kontakt@ing-peschel.de oder rufen Sie uns direkt an unter 02173/66080.

Bild: MabelAmber/pixabay.com